Jugendschutz & FSK-Regelungen beim Colosseum Filmtheater Berlin
Einleitung
Der Jugendschutz im Kino wird durch das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) geregelt. Die FSK legt Altersfreigaben für Filme fest, die bindend sind und eingehalten werden müssen.
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Altersfreigaben (FSK)
- FSK 0 – Ohne Altersbeschränkung.
- FSK 6 – Freigegeben ab 6 Jahren.
- FSK 12 – Freigegeben ab 12 Jahren.
- FSK 16 – Freigegeben ab 16 Jahren.
- FSK 18 – Keine Jugendfreigabe.
Hinweis: Die FSK-Alterskennzeichnung ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich bindend. Filme dürfen ausschließlich in die entsprechenden Altersgruppen hineingesehen werden.
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Begleitregelungen
- Bei FSK 12 ist der Besuch auch für Kinder ab 6 Jahren möglich, wenn sie von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
- Für FSK 16 und FSK 18 gibt es kein „Begleitrecht“: Kinder bzw. Jugendliche unter dem erforderlichen Alter dürfen den Film nicht besuchen, auch nicht in Begleitung.
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Altersbeschränkungen nach Uhrzeit
Die folgenden Alterszugangsregeln gelten zusätzlich zu den FSK-Freigaben nach dem Jugendschutzgesetz:
Besucher unter 3 Jahren
- Kinobesuche sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht gestattet.
Besucher 3 bis 5 Jahre
- Zutritt nur zu FSK 0-Filmen.
- Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ins Kino.
Besucher 6 bis 11 Jahre
- Zutritt zu FSK 0, FSK 6, und unter Begleitung auch FSK 12.
- Ohne Begleitung: Kino nur bis 20:00 Uhr (Filmende).
Besucher 12 bis 13 Jahre
- Zutritt zu FSK 0, FSK 6, FSK 12.
- Ohne Begleitung bis 20:00 Uhr.
- Mit Begleitung sind zeitliche Beschränkungen aufgehoben.
Besucher 14 bis 15 Jahre
- Zutritt zu FSK 0, FSK 6, FSK 12.
- Ohne Begleitung bis 22:00 Uhr.
- Mit Begleitung zeitlich uneingeschränkt möglich.
Besucher 16 bis 17 Jahre
- Zutritt zu FSK 0, FSK 6, FSK 12, FSK 16.
- Ohne Begleitung bis 24:00 Uhr.
- Mit Begleitung zeitlich uneingeschränkt möglich.
Besucher ab 18 Jahre
- Uneingeschränkter Zugang zu Filmen aller Altersfreigaben.
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Altersnachweis & Kontrolle
- Beim Einlass kann ein Altersnachweis (z. B. Ausweis) verlangt werden.
- Bei Zweifeln am Alter kann der Zutritt verweigert werden.
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Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für Altersfreigaben und Kino-Jugendschutz bildet:
- das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- die FSK-Alterskennzeichnungen nach § 14 JuSchG
- die bindende Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
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